Klasse B

  • Mindestalter 18 Jahre
  • kein Vorbesitz erforderlich
  • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
    sowie Anhänger bis 750 kg oder Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse nicht größer als
    die Leermasse des Zugfahrzeuges ist (bis einschl. 3,5 t zulässige Zug-Gesamtmasse)
  • schließt Klasse M, S, L mit ein