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Die Bilder vom
Fahrschul-Grillfest 2011
sind online.
Klasse B
- Mindestalter 18 Jahre
- kein Vorbesitz erforderlich
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
sowie Anhänger bis 750 kg oder Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse nicht größer als
die Leermasse des Zugfahrzeuges ist (bis einschl. 3,5 t zulässige Zug-Gesamtmasse) - schließt Klasse M, S, L mit ein