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Die Bilder vom
Fahrschul-Grillfest 2011
sind online.
Klasse BF17
- Mindestalter 17 Jahre
- kein Vorbesitz erforderlich
- begleitendes Fahren, auch Klasse BEF (mit Anhänger) möglich
- eingetragene Begleitperson erforderlich
- schließt Klasse M, S, L mit ein
Voraussetzungen der Begleitperson
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B mind. 5 Jahre
- max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister