Ausbildung

Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 nach dem 09.09.2009 erwirbt, oder eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 nach dem 09.09.2008 erwirbt, und ein entsprechendes Kraftfahrzeug gewerblich lenken möchte, benötigt eine Berufskraftfahrer-Qualifikation (siehe Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz BKrFQG).

Beschleunigte Grundqualifikation in der Fahrschule

Einsteiger-Qualifikation (Klasse C oder Klasse D):

  • geschlossener Kurs mit 140 Unterrichtsstunden a 60 Minuten, davon 10 Stunden praktischer Unterricht
  • schriftliche Prüfung bei der IHK, Dauer 90 Minuten

Umsteiger-Qualifikation(von Klasse C auf Klasse D oder Klasse D auf Klasse C):

  • geschlossener Kurs mit 35 Unterrichtsstunden a 60 Minuten
  • schriftliche Prüfung bei der IHK, Dauer 60 Minuten

Für Rückfragen und Terminanfragen stehen wir gerne unter der Tel.Nr. 07267/8402 zur Verfügung.