Ausbildung
Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 nach dem 09.09.2009 erwirbt, oder eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 nach dem 09.09.2008 erwirbt, und ein entsprechendes Kraftfahrzeug gewerblich lenken möchte, benötigt eine Berufskraftfahrer-Qualifikation (siehe Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz BKrFQG).
Beschleunigte Grundqualifikation in der Fahrschule
Einsteiger-Qualifikation (Klasse C oder Klasse D):
- geschlossener Kurs mit 140 Unterrichtsstunden a 60 Minuten, davon 10 Stunden praktischer Unterricht
- schriftliche Prüfung bei der IHK, Dauer 90 Minuten
Umsteiger-Qualifikation(von Klasse C auf Klasse D oder Klasse D auf Klasse C):
- geschlossener Kurs mit 35 Unterrichtsstunden a 60 Minuten
- schriftliche Prüfung bei der IHK, Dauer 60 Minuten
Für Rückfragen und Terminanfragen stehen wir gerne unter der Tel.Nr. 07267/8402 zur Verfügung.