Klasse B

  • Mindestalter 18 Jahre
  • kein Vorbesitz erforderlich
  • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
    sowie Anhänger bis 750 kg oder Kraftfahrzeuge mit Anhänger, deren zulässige Zug-Gesamtmasse nicht größer ist als 3,5 t
  • schließt Klasse AM + L mit ein