Klasse B
- Mindestalter 18 Jahre
- kein Vorbesitz erforderlich
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
sowie Anhänger bis 750 kg oder Kraftfahrzeuge mit Anhänger, deren zulässige Zug-Gesamtmasse nicht größer ist als 3,5 t - schließt Klasse AM + L mit ein