Klasse T

  • Mindestalter 16 Jahre
  • kein Vorbesitz erforderlich
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
    (16- und 17 jährige Fahrer bis 40 km/h)
  • schließt Klasse AM + L mit ein